RWK-Onlinemelder

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Der in den nachfolgenden Nutzungsbedingungen genannte „Benutzer/Auftraggeber“ ist im Sinne dieser AGB der jeweilige Schützenverband (Kreis/Gau/Bezirk), der den RWK-Onlinemelder gegen Zahlung eines saisonalen Nutzungsentgelts seinen angeschlossenen Vereinen zur Verfügung stellt.
Der „Anbieter/Auftragnehmer“ ist im Sinne dieser AGB der Besitzer und Betreiber der Dienstleistung „RWK-Onlinemelder“.

Die angebotene Dienstleistung „RWK-Onlinemelder“ ist ein kostenpflichtiger Dienst für Schützenverbände zur elektronischen Wettkampfplanung und Ergebnisübermittlung und -auswertung von Rundenwettkampfergebnissen.

Jegliche missbräuchliche Verwendung, Manipulation oder Kopieren der Dienstleistung führt automatisch zur Sperrung der eingerichteten Nutzung.

Der Benutzer sichert ausdrücklich zu, durch die Nutzung der Dienstleistung „RWK-Onlinemelder“ nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen, insbesondere nicht gegen Vorschriften des Urheberrechtes, Wettbewerbsrechtes oder Bundesdatenschutzgesetzes.
Der Benutzer ist verpflichtet, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen den Anbieter wegen der für den Benutzer erbrachten Dienstleistung geltend gemacht werden.

Dem Benutzer ist bekannt, dass die Dienstleistung „RWK-Onlinemelder“ nur nach Maßgabe und auf Grundlage der Bereitstellung von Übertragungswegen und -systemen erfolgen kann. Der Anbieter haftet nicht für Funktion, Verfügbarkeit und sonstige auftretende bzw. zuzuordnende Störungen ebenso wie im Falle höherer Gewalt. Gleiches gilt für Mängel und Störungen im Empfangsbereich des/der von dem Benutzer benannten Adressaten.

Haftungsansprüche gegenüber dem Anbieter sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Außerdem besteht zu keiner Zeit ein Rechtsanspruch auf die Nutzung bzw. Funktionalitäten des RWK-Onlinemelders bei Wegfall der technischen bzw. wirtschaftlichen Gegebenheiten. Siehe dazu den Abschnitt Kündigung.

Der Benutzer ist verpflichtet, im Falle von Störungen alle ihm möglichen und zumutbaren geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Ferner ist er zur Mithilfe bei Auftreten von evtl. Fehlern verpflichtet, indem er möglichst genaue Fehlerbeschreibungen (textlich, Hardcopies, etc.) abgibt. Der Anbieter ist nur in der Lage, anhand dieser vom Benutzer zu liefernden Fehlerbeschreibungen evtl. Störungen in der Nutzung des Dienstes aufzudecken bzw. Maßnahmen dagegen zu finden.

Bei etwaigen vorhersehbaren Nutzungseinschränkungen werden die Nutzer sowohl per eMail als auch mittels Hinweisen auf der Website des RWK-Onlinemelders umgehend informiert.

Personenbezogene Daten

Die Funktion und die Kommunikation unseres Services sind auf die Daten unserer Nutzer angewiesen. Dabei sind personenbezogene Daten besonders sensibel – damit sind alle Informationen gemeint, welche sich eindeutig auf eine bestimmte, natürliche Person zurückführen lassen. Laut DSGVO besteht für uns die Verpflichtung, den gesamten Umfang aller derartigen Daten aufzulisten.

In den einzelnen Modulen unseres Onlinedienstes RWK-Onlinemelder werden von uns als Auftragsdatenverarbeiter personenbezogene Daten verarbeitet, welche durch unsere Auftraggeber erhoben und in geschützten Datenbanken auf einem durch uns gemieteten Webserver gespeichert werden. Zu diesem Zweck schließen wir als Auftragnehmer mit der Bestellung der Dienstleistung RWK-Onlinemelder mit unseren Auftraggebern auch zugleich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach der DSGVO. Diesem liegt wiederum ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen uns und unserem Hosting-Dienstleister All-Inkl.com zugrunde. Der Vertragsinhalt wird dem Auftraggeber während des Bestellprozesses zur Einsicht angeboten und in personalisierter Ausfertigung mit der Übergabe der Zugangsdaten elektronisch übermittelt. Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich.

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Vertrag nach einem nach DSGVO obligatorischen Vorgang handelt, ohne welchen kein Auftragsverhältnis zustande kommen kann. Der Vertragsinhalt ist von uns als Auftragnehmer vorformuliert und inhaltlich geprüft. Möchte der Auftraggeber einen eigenformulierten Vertragsinhalt abschließen, behalten wir uns eine Aufwandsberechnung für die Inhaltsprüfung vor.

Bei der ausschließlich automatischen Verarbeitung der auf unseren Systemen gespeicherten Daten handeln wir als Auftragnehmer strikt auf Weisung unseres Auftraggebers. Unser Auftraggeber ist stets „Herr der Daten“ und für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf den ihm zur Verfügung gestellten Systemen, für den Umfang der hochgeladenen und gespeicherten Daten sowie für die Wahrung der Rechte Betroffener in vollem Umfang allein verantwortlich.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer in seinem Verantwortungsbereich von Ansprüchen Betroffener gegenüber dem Auftragnehmer frei (Art. 82 DS-GVO bleibt unberührt).

Grundsätzlich greift der Auftragnehmer selbst nicht auf gespeicherte personenbezogene Daten zu. Muss dies zur Vertragserfüllung, zu Supportzwecken oder zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes dennoch geschehen, so handelt er ausdrücklich stets nur auf Weisung des Auftraggebers und unter voller Berücksichtigung der europäischen und deutschen Datenschutzgesetze.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Zahlungsbedingungen – Nutzungsbereitstellung

Generell:
Eine Wettkampfsaison wird wie folgt terminiert:

für alle Schützenverbände: vom 1. September – 31. August des Folgejahres

Neue Nutzer des Wettkampfdienstes RWK-Onlinemelder melden sich zwischen dem 01.01. und 31.07. eines Jahres für eine vorerst kostenlose Testnutzung an. Damit ist ein ausreichender Zeitraum für ausführliche Tests seitens eines künftigen Nutzers gegeben.
Diese Testnutzung muss zum 31. Juli desselben Jahres aber wieder gekündigt werden, sofern keine weitere Nutzung des RWK-Onlinemelders gewünscht ist.
Es gelten die Kündigungsbedingungen und -fristen wie im Abschnitt [Kündigung] beschrieben.

Bei Ausbleiben der Kündigung erfolgt die Belastung erst zum 1. September des laufenden Jahres im Voraus für die folgende Wettkampfsaison.

Jede Neuanmeldung im o.g. Zeitraum wird vorerst als reine Testnutzung angesehen. D.h. dass eine Belastung des Nutzungsentgeltes bei Ausbleiben einer entsprechenden Kündigung generell erst zum 1. September des laufenden Jahres erfolgt.
Bei Neuanmeldungen im übrigen Zeitraum erfolgt die Belastung ca. 14 Tage nach Anmeldebestätigung und Mitteilung der Administratorkennung für die zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits laufende oder unmittelbar bevorstehende Wettkampfsaison.

Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern zum angegebenen Zeitpunkt keine ordentliche Kündigung seitens des Nutzers vorliegt.

Bei Folgenutzung erfolgt die Belastung zum 1. September im Voraus für die folgende Wettkampfsaison.

Der Benutzer erhält nach seiner Anmeldung beim RWK-Onlinemelder eine Administratorkennung für alle Bereiche des RWK-Onlinemelders inkl. RWK-Planung. In den Einstellungen des RWK-Onlinemelders generiert er sich selbst eine Benutzerkennung für seine Vereine für den Bereich der Onlinemeldung.
Der Benutzer verpflichtet sich für einen pfleglichen und vertrauensvollen Umgang mit diesen beiden Kennungen, um eine missbräuchliche Anwendung des freigegebenen Dienstes soweit wie möglich auszuschließen.
Die Benutzerkennung für den Bereich der Onlinemeldung ist nur den am Rundenwettkampf des jeweiligen Gaues teilnehmenden Vereinen bzw. Mannschaften mitzuteilen. Erst diese Benutzerkennung ermöglicht den beteiligten Mannschaften den Zugriff auf die Funktionen des RWK-Onlinemelders.
Die Administratorkennung sollte nur dem jeweiligen RWK-Leiter oder der mit der Administration des Rundenwettkampfes betrauten Person bekannt sein. Sie ermöglicht den Zugriff auf die verbandsbezogenen Daten wie Wettkampfpläne und Mitgliederdaten.

Bei Neuanmeldung erfolgt die Nutzungsbereitstellung durch Mitteilung der Administratorkennung per eMail innerhalb längstens 2 Wochen, vorbehaltlich des korrekten Zahlungseinganges bei Belastung mittels Bankeinzug. Die Nutzung ist über die Wettkampfsaison hinaus ganzjährig gültig.

Die Zahlung des Nutzungsentgeltes erfolgt ausschließlich über Bankeinzug im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Der Nutzer hat für die Deckung des angegebenen Kontos, für das die Bankeinzugsermächtigung erteilt wurde, zum Zeitpunkt der Belastung Sorge zu tragen.

Liegt zum Zeitpunkt der Belastung keine Kontodeckung vor bzw. wird der Bankeinzug von der zu belastenden Bank abgelehnt, so erlischt die Nutzungsberechtigung. In diesem Fall wird die erteilte Administratorkennung und damit auch die selbst generierte Benutzerkennung ungültig geschaltet und die durch den fehlgeschlagenen Bankeinzug entstandenen Kosten zuzüglich 50% Verwaltungsaufwand zur Zahlung in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden notfalls durch ein Inkassounternehmen samt deren entstandenen Kosten eingetrieben.
Nach Rückfrage werden außerdem sämtliche auf unserem Server gespeicherten verbandsbezogenen Daten gelöscht.

Kündigung

Eine evtl. Kündigung der Nutzung des RWK-Onlinemelders seitens des Nutzers hat bis spätestens 1 Monat vor Belastungstermin, d.h. bis spätestens 31. Juli eines Jahres zu erfolgen. Es fallen keine weiteren Kosten an.
Die Kündigung hat schriftlich oder per Fax mit Angabe des Gaunamens sowie der Administratorkennung zu erfolgen.
Die Kündigung ist auch per Web-Formular mit o.g. Angaben möglich.
Bitte unbedingt beachten: die Angabe des Verbandsnamens und der Administratorkennung ist zwingend erforderlich!

Nach dem 31. Juli eines Jahres ist keine Kündigung für die darauffolgende Wettkampfsaison mehr möglich; das Nutzungsentgelt würde auch bei einer Nichtnutzung unseres Dienstes verfallen. Die Benutzer- und Administratorkennung behält für die dem 1. September folgende Wettkampfsaison Gültigkeit.

Bei ordentlicher Kündigung werden sämtliche auf unserem Server gespeicherten verbandsbezogenen Daten unwiderruflich und unmittelbar, spätestens jedoch nach Ablauf der bezahlten Wettkampfsaison, gelöscht.


Der Anbieter behält sich vor, die Dienstleistung „RWK-Onlinemelder“ über www.rwk-onlinemelder.de aus technischen oder auch wirtschaftlichen Gründen jederzeit gegenüber seinen Nutzern zu kündigen.
Eine derartige Kündigung erfolgt jedoch erst nach bzw. zum Ablauf einer Wettkampfsaison, für die entsprechende Nutzungsverträge vorliegen.

Stand: Erstfassung 31.07.2005 – aktualisiert: 01.02.2014/13.07.2017/25.05.2018