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RWK-Onlinemelder |
Nutzungsbedingungen
für die Nutzung des RWK-Onlinemelders
über www.rwk-onlinemelder.de
[Service-Nutzung]
Allgemein
Der in den nachfolgenden
Nutzungsbedingungen genannte "Benutzer" ist im Sinne dieser AGB der
jeweilige Schützengau/-bezirk, der den RWK-Onlinemelder gegen Zahlung eines
saisonalen Nutzungsentgelts seinen angeschlossenen Vereinen zur Verfügung
stellt.
Der "Anbieter" ist im Sinne dieser AGB der Besitzer und Betreiber
der Dienstleistung "RWK-Onlinemelder".
Die angebotene Dienstleistung "RWK-Onlinemelder" ist ein kostenpflichtiger Dienst für Schützengaue/-bezirke zur elektronischen Ergebnisübermittlung von Rundenwettkampfergebnissen, der aufgrund seiner Konzeption vorerst nur im Geltungsbereich der RWK-Ordnung und der Verwaltungsstruktur des Bayerischen Sportschützenbundes BSSB e.V. Anwendung findet.
Jegliche missbräuchliche Verwendung, Manipulation oder Kopieren der Dienstleistung führt automatisch zur Sperrung der eingerichteten Nutzung.
Der Benutzer sichert ausdrücklich zu, durch die Nutzung der Dienstleistung
"RWK-Onlinemelder" nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen,
insbesondere nicht gegen Vorschriften des Urheberrechtes, Wettbewerbsrechtes
oder Bundesdatenschutzgesetzes.
Der Benutzer ist verpflichtet, den Anbieter von
allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen den Anbieter wegen der für
den Benutzer erbrachten Dienstleistung geltend gemacht
werden.
Dem Benutzer ist bekannt, dass die Dienstleistung "RWK-Onlinemelder" nur nach Maßgabe und auf Grundlage der Bereitstellung von Übertragungswegen und -systemen erfolgen kann. Der Anbieter haftet nicht für Funktion, Verfügbarkeit und sonstige auftretende bzw. zuzuordnende Störungen ebenso wie im Falle höherer Gewalt. Gleiches gilt für Mängel und Störungen im Empfangsbereich des/der von dem Benutzer benannten Adressaten.
Haftungsansprüche gegenüber dem Anbieter sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Außerdem besteht zu keiner Zeit ein Rechtsanspruch auf die Nutzung bzw.
Funktionalitäten des RWK-Onlinemelders
bei Wegfall der technischen bzw. wirtschaftlichen Gegebenheiten. Siehe dazu
den Abschnitt Kündigung.
Der Benutzer stimmt der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten auf dem vom Anbieter zur Verfügung gestellten Server nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu. Sollte der Anbieter auf die erhobenen Daten zugreifen müssen, was i.d.R. nicht der Fall sein wird, so geschieht dies ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Der Benutzer ist verpflichtet, im Falle von Störungen alle ihm möglichen und zumutbaren geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Ferner ist er zur Mithilfe bei Auftreten von evtl. Fehlern verpflichtet, indem er möglichst genaue Fehlerbeschreibungen (textlich, Hardcopies, etc.) abgibt. Der Anbieter ist nur in der Lage, anhand dieser vom Benutzer zu liefernden Fehlerbeschreibungen evtl. Störungen in der Nutzung des Dienstes aufzudecken bzw. Maßnahmen dagegen zu finden.
Bei etwaigen vorhersehbaren Nutzungseinschränkungen werden die Nutzer sowohl per eMail als auch mittels Hinweisen auf der Website des RWK-Onlinemelders umgehend informiert.
Zahlungsbedingungen - Nutzungsbereitstellung
Generell:
Eine Wettkampfsaison wird wie folgt terminiert:
| im Bayerischen Sportschützenbund e.V. - BSSB: | vom 1. September - 31. August des Folgejahres | |
| im Hessischen Schützenverband e.V. - HSV: | vom 1. September - 31. August des Folgejahres |
Neue Nutzer des Wettkampfdienstes RWK-Onlinemelder
melden sich zwischen dem 01.01.
und 31.07. eines Jahres für eine vorerst kostenlose Testnutzung an. Damit ist ein
ausreichender Zeitraum für ausführliche Tests seitens eines künftigen Nutzers gegeben.
Diese Testnutzung muss zum 31. Juli desselben Jahres aber wieder gekündigt
werden, sofern keine weitere Nutzung des RWK-Onlinemelders gewünscht ist.
Es
gelten die Kündigungsbedingungen und -fristen wie im Abschnitt
[Kündigung] beschrieben.
Bei Ausbleiben der Kündigung erfolgt die Belastung erst zum 1. September des laufenden Jahres im Voraus für die folgende Wettkampfsaison.
Jede Neuanmeldung im o.g.
Zeitraum wird vorerst als reine Testnutzung angesehen. D.h. dass eine
Belastung des Nutzungsentgeltes bei Ausbleiben einer entsprechenden Kündigung
generell erst zum 1. September des laufenden Jahres erfolgt.
Bei Neuanmeldungen im übrigen Zeitraum erfolgt die Belastung ca. 14 Tage nach Anmeldebestätigung und Mitteilung der
Administratorkennung für die zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits laufende oder
unmittelbar bevorstehende Wettkampfsaison.
Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern zum angegebenen Zeitpunkt keine ordentliche Kündigung seitens des Nutzers vorliegt.
Bei Folgenutzung erfolgt die Belastung zum 1. September im Voraus für die folgende Wettkampfsaison.
Der Benutzer erhält nach seiner
Anmeldung beim RWK-Onlinemelder
eine Administratorkennung für den Admin-Bereich.
In diesem Admin-Bereich generiert er sich selbst eine Benutzerkennung für seine
Vereine für den Bereich der Onlinemeldung.
Der Benutzer verpflichtet sich für einen pfleglichen und vertrauensvollen
Umgang mit diesen beiden Kennungen, um eine missbräuchliche Anwendung des
freigegebenen Dienstes soweit wie möglich auszuschließen.
Die Benutzerkennung für den Bereich der Onlinemeldung ist nur den am
Rundenwettkampf des jeweiligen Gaues teilnehmenden Vereinen bzw. Mannschaften
mitzuteilen. Erst diese Benutzerkennung ermöglicht den beteiligten Mannschaften
den Zugriff auf die Funktionen des RWK-Onlinemelders.
Die Administratorkennung sollte nur dem jeweiligen Webmaster bzw. RWK-Leiter,
oder der mit der Administration des Rundenwettkampfes betrauten Person, bekannt
sein. Sie ermöglicht den Zugriff auf die verbandsbezogenen Daten wie Wettkampfpläne
und Mitgliederdaten.
Bei Neuanmeldung erfolgt die Nutzungsbereitstellung durch Mitteilung der Administratorkennung per eMail innerhalb längstens 2 Wochen, vorbehaltlich des korrekten Zahlungseinganges bei Belastung mittels Bankeinzug. Die Nutzung ist über die Wettkampfsaison hinaus ganzjährig gültig.
Die Zahlung des Nutzungsentgeltes
erfolgt ausschließlich über Bankeinzug.
Der Nutzer hat für die Deckung des angegebenen Kontos, für das die
Bankeinzugsermächtigung erteilt wurde, zum Zeitpunkt der Belastung Sorge zu
tragen.
Liegt zum Zeitpunkt der Belastung
keine Kontodeckung vor bzw. wird der Bankeinzug von der zu belastenden Bank
abgelehnt, so erlischt die Nutzungsberechtigung. In diesem Fall wird die
erteilte Administratorkennung und damit auch die selbst generierte
Benutzerkennung ungültig geschaltet und die durch
den fehlgeschlagenen Bankeinzug entstandenen Kosten zuzüglich 50%
Verwaltungsaufwand zur Zahlung in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden
notfalls durch ein Inkassounternehmen samt deren entstandenen Kosten
eingetrieben.
Nach Rückfrage werden
außerdem sämtliche auf unserem Server gespeicherten gau-/bezirksbezogenen Daten
gelöscht.
Kündigung
Eine evtl. Kündigung der Nutzung
des RWK-Onlinemelders seitens des Nutzers hat bis spätestens 1 Monat vor
Belastungstermin, d.h. im Bayerischen Sportschützenbund BSSB bis spätestens 31.
Juli eines Jahres zu erfolgen. Es
fallen keine weiteren Kosten an.
Die Kündigung hat schriftlich oder per Fax mit Angabe des
Gaunamens sowie der Administratorkennung zu erfolgen.
Die Kündigung ist auch per Web-Formular
mit o.g. Angaben möglich.
Bitte unbedingt beachten: die Angabe des Gau-/Bezirksnamens und der
Administratorkennung ist zwingend erforderlich!
Bei einer Kündigung nach dieser 1-Monats-Frist bis zum Belastungstermin 1. September müssen wir aus Verwaltungsgründen 50% des Nutzungsentgeltes zur Zahlung in Rechnung stellen.
Nach dem Belastungstermin 1. September ist keine Kündigung für die darauffolgende Wettkampfsaison mehr möglich; das Nutzungsentgelt würde auch bei einer Nichtnutzung unseres Dienstes verfallen. Die Benutzer- und Administratorkennung behält für die dem 1. September folgende Wettkampfsaison Gültigkeit.
Bei ordentlicher Kündigung werden sämtliche auf unserem Server gespeicherten verbandsbezogenen Daten unwiderruflich und unmittelbar, spätestens jedoch nach Ablauf der bezahlten Wettkampfsaison, gelöscht.
Der Anbieter behält sich vor, die
Dienstleistung "RWK-Onlinemelder"
über www.rwk-onlinemelder.de aus
technischen oder auch wirtschaftlichen Gründen jederzeit gegenüber seinen
Nutzern zu kündigen.
Eine derartige Kündigung erfolgt jedoch erst nach bzw. zum Ablauf einer
Wettkampfsaison, für die entsprechende Nutzungsverträge vorliegen.
Stand: 31.07.2005
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