RWK-Onlinemelder
Der Wettkampf-Ergebnisdienst


Nutzungsbedingungen
für die Nutzung des RWK-Onlinemelders

über www.rwk-onlinemelder.de
[Service-Nutzung]

Allgemein Zahlungsbedingung
Nutzungsbereitstellung
Kündigung

 
 

Allgemein

Der in den nachfolgenden Nutzungsbedingungen genannte "Benutzer" ist im Sinne dieser AGB der jeweilige Schützengau/-bezirk, der den RWK-Onlinemelder gegen Zahlung eines saisonalen Nutzungsentgelts seinen angeschlossenen Vereinen zur Verfügung stellt.
Der "Anbieter" ist im Sinne dieser AGB der Besitzer und Betreiber der Dienstleistung "RWK-Onlinemelder".

Die angebotene Dienstleistung "RWK-Onlinemelder" ist ein kostenpflichtiger Dienst für Schützengaue/-bezirke zur elektronischen Ergebnisübermittlung von Rundenwettkampfergebnissen, der aufgrund seiner Konzeption vorerst nur im Geltungsbereich der RWK-Ordnung und der Verwaltungsstruktur des Bayerischen Sportschützenbundes BSSB e.V. Anwendung findet.

Jegliche missbräuchliche Verwendung, Manipulation oder Kopieren der Dienstleistung führt automatisch zur Sperrung der eingerichteten Nutzung.

Der Benutzer sichert ausdrücklich zu, durch die Nutzung der Dienstleistung "RWK-Onlinemelder" nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen, insbesondere nicht gegen Vorschriften des Urheberrechtes, Wettbewerbsrechtes oder Bundesdatenschutzgesetzes.
Der Benutzer ist verpflichtet, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen den Anbieter wegen der für den Benutzer erbrachten Dienstleistung geltend gemacht werden.

Dem Benutzer ist bekannt, dass die Dienstleistung "RWK-Onlinemelder" nur nach Maßgabe und auf Grundlage der Bereitstellung von Übertragungswegen und -systemen erfolgen kann. Der Anbieter haftet nicht für Funktion, Verfügbarkeit und sonstige auftretende bzw. zuzuordnende Störungen ebenso wie im Falle höherer Gewalt. Gleiches gilt für Mängel und Störungen im Empfangsbereich des/der von dem Benutzer benannten Adressaten.

Haftungsansprüche gegenüber dem Anbieter sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Außerdem besteht zu keiner Zeit ein Rechtsanspruch auf die Nutzung bzw. Funktionalitäten des RWK-Onlinemelders bei Wegfall der technischen bzw. wirtschaftlichen Gegebenheiten. Siehe dazu den Abschnitt Kündigung.

Der Benutzer stimmt der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten auf dem vom Anbieter zur Verfügung gestellten Server nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu. Sollte der Anbieter auf die erhobenen Daten zugreifen müssen, was i.d.R. nicht der Fall sein wird, so geschieht dies ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Der Benutzer ist verpflichtet, im Falle von Störungen alle ihm möglichen und zumutbaren geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Ferner ist er zur Mithilfe bei Auftreten von evtl. Fehlern verpflichtet, indem er möglichst genaue Fehlerbeschreibungen (textlich, Hardcopies, etc.) abgibt. Der Anbieter ist nur in der Lage, anhand dieser vom Benutzer zu liefernden Fehlerbeschreibungen evtl. Störungen in der Nutzung des Dienstes aufzudecken bzw. Maßnahmen dagegen zu finden.

Bei etwaigen vorhersehbaren Nutzungseinschränkungen werden die Nutzer sowohl per eMail als auch mittels Hinweisen auf der Website des RWK-Onlinemelders umgehend informiert.

 
 

Zahlungsbedingungen - Nutzungsbereitstellung

Generell:
Eine Wettkampfsaison wird wie folgt terminiert:

im Bayerischen Sportschützenbund e.V. - BSSB:   vom 1. September - 31. August des Folgejahres
im Hessischen Schützenverband e.V. - HSV:   vom 1. September - 31. August des Folgejahres

Neue Nutzer des Wettkampfdienstes RWK-Onlinemelder melden sich zwischen dem 01.01. und 31.07. eines Jahres für eine vorerst kostenlose Testnutzung an. Damit ist ein ausreichender Zeitraum für ausführliche Tests seitens eines künftigen Nutzers gegeben.
Diese Testnutzung muss zum 31. Juli desselben Jahres aber wieder gekündigt werden, sofern keine weitere Nutzung des RWK-Onlinemelders gewünscht ist.
Es gelten die Kündigungsbedingungen und -fristen wie im Abschnitt [Kündigung] beschrieben.

Bei Ausbleiben der Kündigung erfolgt die Belastung erst zum 1. September des laufenden Jahres im Voraus für die folgende Wettkampfsaison.

Jede Neuanmeldung im o.g. Zeitraum wird vorerst als reine Testnutzung angesehen. D.h. dass eine Belastung des Nutzungsentgeltes bei Ausbleiben einer entsprechenden Kündigung generell erst zum 1. September des laufenden Jahres erfolgt.
Bei Neuanmeldungen im übrigen Zeitraum erfolgt die Belastung ca. 14 Tage nach Anmeldebestätigung und Mitteilung der Administratorkennung für die zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits laufende oder unmittelbar bevorstehende Wettkampfsaison.

Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern zum angegebenen Zeitpunkt keine ordentliche Kündigung seitens des Nutzers vorliegt.

Bei Folgenutzung erfolgt die Belastung zum 1. September im Voraus für die folgende Wettkampfsaison.

Der Benutzer erhält nach seiner Anmeldung beim RWK-Onlinemelder eine Administratorkennung für den Admin-Bereich. In diesem Admin-Bereich generiert er sich selbst eine Benutzerkennung für seine Vereine für den Bereich der Onlinemeldung. 
Der Benutzer verpflichtet sich für einen pfleglichen und vertrauensvollen Umgang mit diesen beiden Kennungen, um eine missbräuchliche Anwendung des freigegebenen Dienstes soweit wie möglich auszuschließen.
Die Benutzerkennung für den Bereich der Onlinemeldung ist nur den am Rundenwettkampf des jeweiligen Gaues teilnehmenden Vereinen bzw. Mannschaften mitzuteilen. Erst diese Benutzerkennung ermöglicht den beteiligten Mannschaften den Zugriff auf die Funktionen des RWK-Onlinemelders.
Die Administratorkennung sollte nur dem jeweiligen Webmaster bzw. RWK-Leiter, oder der mit der Administration des Rundenwettkampfes betrauten Person, bekannt sein. Sie ermöglicht den Zugriff auf die verbandsbezogenen Daten wie Wettkampfpläne und Mitgliederdaten.

Bei Neuanmeldung erfolgt die Nutzungsbereitstellung durch Mitteilung der Administratorkennung per eMail innerhalb längstens 2 Wochen, vorbehaltlich des korrekten Zahlungseinganges bei Belastung mittels Bankeinzug. Die Nutzung ist über die Wettkampfsaison hinaus ganzjährig gültig.

Die Zahlung des Nutzungsentgeltes erfolgt ausschließlich über Bankeinzug.
Der Nutzer hat für die Deckung des angegebenen Kontos, für das die Bankeinzugsermächtigung erteilt wurde, zum Zeitpunkt der Belastung Sorge zu tragen.

Liegt zum Zeitpunkt der Belastung keine Kontodeckung vor bzw. wird der Bankeinzug von der zu belastenden Bank abgelehnt, so erlischt die Nutzungsberechtigung. In diesem Fall wird die erteilte Administratorkennung und damit auch die selbst generierte Benutzerkennung ungültig geschaltet und die durch den fehlgeschlagenen Bankeinzug entstandenen Kosten zuzüglich 50% Verwaltungsaufwand zur Zahlung in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden notfalls durch ein Inkassounternehmen samt deren entstandenen Kosten eingetrieben.
Nach Rückfrage werden außerdem sämtliche auf unserem Server gespeicherten gau-/bezirksbezogenen Daten gelöscht.

 
 

Kündigung

Eine evtl. Kündigung der Nutzung des RWK-Onlinemelders seitens des Nutzers hat bis spätestens 1 Monat vor Belastungstermin, d.h. im Bayerischen Sportschützenbund BSSB bis spätestens 31. Juli eines Jahres zu erfolgen. Es fallen keine weiteren Kosten an.
Die Kündigung hat schriftlich oder per Fax mit Angabe des Gaunamens sowie der Administratorkennung zu erfolgen.
Die Kündigung ist auch per Web-Formular mit o.g. Angaben möglich.
Bitte unbedingt beachten: die Angabe des Gau-/Bezirksnamens und der Administratorkennung ist zwingend erforderlich!

Bei einer Kündigung nach dieser 1-Monats-Frist bis zum Belastungstermin 1. September müssen wir aus Verwaltungsgründen 50% des Nutzungsentgeltes zur Zahlung in Rechnung stellen.

Nach dem Belastungstermin 1. September ist keine Kündigung für die darauffolgende Wettkampfsaison mehr möglich; das Nutzungsentgelt würde auch bei einer Nichtnutzung unseres Dienstes verfallen. Die Benutzer- und Administratorkennung behält für die dem 1. September folgende Wettkampfsaison Gültigkeit.

Bei ordentlicher Kündigung werden sämtliche auf unserem Server gespeicherten verbandsbezogenen Daten unwiderruflich und unmittelbar, spätestens jedoch nach Ablauf der bezahlten Wettkampfsaison, gelöscht.


Der Anbieter behält sich vor, die Dienstleistung "RWK-Onlinemelder" über www.rwk-onlinemelder.de aus technischen oder auch wirtschaftlichen Gründen jederzeit gegenüber seinen Nutzern zu kündigen.
Eine derartige Kündigung erfolgt jedoch erst nach bzw. zum Ablauf einer Wettkampfsaison, für die entsprechende Nutzungsverträge vorliegen.

Stand: 31.07.2005


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